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Der Führerausweis der Kategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) wird seit 01. Dezember 2005 auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Den unbefristeten Führerausweis erhältst du, wenn du den obligatorischen  Weiterbildungskurs besucht hast und die drei Jahre der Probezeit abgelaufen sind. Wird der Führerausweis wegen einer Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Mit der zweiten Widerhandlung, welche erneut zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis auf Probe annulliert. Danach wird eine einjährige Sperrfrist verordnet, um einen neuen Lernfahrausweis zu beantragen.

Dieser Weiterbildungskurs muss innerhalb der ersten zwölf Monate nach der bestandenen Fahrprüfung absolviert werden. 

Was die Weiterbildung beinhaltet:

Auf einem Übungsplatz erlebst du die Auswirkungen des Bremsweges, die Bedeutung des Abstandhaltens und der Kurvengeschwindigkeit. Du lernst, wie du gefährliche Unfallsituationen vermeiden kannst.

Besuche - wenn möglich - den Kurstag mit deinem eigenen oder mit einem dir vertrauten Fahrzeug.

Ebenfalls erhälst du von uns einen Gutschein im Wert von CHF 30.00 für diesen Kurs.


Die Anmeldung zum Kurs erfolgt direkt bei uns im Büro. Gerne können Sie uns auch per Telefon Kontaktieren 032 325 2000



Fahrausbildungs-Reform

Ab 2020 müssen Neulenker nur noch einen Tag im ersten Jahr nach der Prüfung absolvieren.