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A1/AM (Kleinmotorräder bis 50ccm):
Kleinmotorräder bis 50ccm (max. 4 kW) dürfen ab 15 Jahren gefahren werden. 
Obligatorisch 3 Motorradgrundkurse in den ersten 4 Monaten nach erhalt des Lernfahrausweises, Praktische Prüfung ein Jahr Vorbereitungszeit.

A1 (Motorräder bis 125 ccm):
Motorräder bis 125 ccm (max. 11 kW) dürfen ab 16 Jahren gefahren werden.
Obligatorisch 3 Motorradgrundkurse in den ersten 4 Monaten nach erhalt des Lernfahrausweises, Praktische Prüfung ein Jahr Vorbereitungszeit.
(Inhaber der Kat. B müssen keine Prüfung ablegen)

A2 (Motorräder bis 35 kW)
Diese Kategorie ersetzt die bisherige A beschränkt Kategorie und ist wie gehabt ab 18 Jahren erwerbbar. (max. 35 kW, max. 0.20 kW/kg)
Obligatorisch 3 Motorradgrundkurse in den ersten 4 Monaten nach erhalt des Lernfahrausweises, Praktische Prüfung ein Jahr Vorbereitungszeit.

A (Motorräder ohne Einschränkung)
Der Direkteinstieg ist seit 2021 nicht mehr möglich. Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A2 fahren.
Praktische Prüfung ein Jahr Vorbereitungszeit.

Die 3 obligatorischen Grundkurse müssen nur einmal absolviert werden. Entweder für die Kat. AM, oder A1, oder A2. (das gilt auch für die Theorieprüfung und den VKU).

zu den Motorradgrundkursen